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OnlineService - Hundesteuer

Herzlich willkommen zum Online-Service im Bereich Hundesteuer. Dieses Formular bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
  • Antrag auf Steuerermäßigung
  • Antrag auf Steuerbefreiung
Hundehalter/in
Hundesteuer
Hinweis
Bedenken Sie bitte, dass Hunde über 20 kg oder einer Widerristhöhe von über 40 cm, aber z.B. auch Hunde nach § 3 und 10 des Landeshundegesetzes (sog. "Listenhunde"), gesondert bei Ihrer Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Dies geschieht nicht automatisch mit der steuerlichen Anmeldung.
Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter www.gladbeck.de, > Rathaus & Politik > Rathaus > Rathaus kompakt > Ämter von A-Z > Amt für öffentliche Ordnung > Landeshundegesetz (Stichwortsuche: Landeshundegesetz) oder direkt beim Amt für öffentliche Ordnung.
Sofern Sie eine Einzugsermächtigung erteilten möchten, verwenden Sie bitte den Vordruck
Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat
Datenschutzhinweise
Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzhinweise zur Kenntnis.
Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erteile meine Einwilligung in die Datenverarbeitung.

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.
 

 

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