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Aktuelles Gladbeck

Titel
Parkberechtigungen gelten für alle Ratsmitglieder
Bild
Das Bild zeigt das Gladbecker Rathaus
Einleitung
Die Stadt Gladbeck weist daraufhin, dass es sich bei den Parkberechtigungen für die Nutzung von städtischem Parkraum am Rathaus nicht um das „Privileg“ einzelner Personen handelt. Vielmehr sei diese Möglichkeit unter Zustimmung der Politik allen Ratsmitgliedern und Fraktionen eingeräumt worden. Die Stadt reagiert damit auf den Vorwurf der DSL-Fraktion.
Haupttext

Die Nutzung der Parkplätze hinter dem alten Rathaus sowie in der Tiefgarage des Kulturzentrums wurde in der Vergangenheit ermöglicht, um berufstätigen Ratsmitgliedern eine pünktliche Teilnahme an den Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse zu ermöglichen. Angesichts der grundsätzlichen zeitlichen Enge zwischen Beruf und ehrenamtlicher Ratstätigkeit wurde diese Regelung bisher von allen Fraktionen begrüßt – auch von Thomas Weijers Fraktionskollegen und Ratsherrn Michael Tack. Wie bereits angekündigt werden aktuell neue Regelungen zur Bewirtschaftung der Parkflächen erarbeitet. Diese gelten selbstverständlich auch für den hauptamtlichen Bürgermeister.

Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die vorhandenen Parkflächen hinter dem Alten Rathaus traditionell nur von den Beigeordneten genutzt werden. Darüber hinaus gibt es zurzeit keine weiteren Nutzungsregelungen. Lediglich in den vorherigen Wahlperioden wurden den Vorsitzenden der beiden größten Fraktionen und den stellvertretenden Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen Parkberechtigungen für diese Fläche erteilt. Für weitere Parkberechtigungen fehlte dort der Platz, daher wurden den anderen Fraktionen Plätze in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt.

Beginndatum
27.01.2015


Veranstaltungstipp
 
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